AGB
Die AGB der Druckerei Kyburz AG als PDF zum Download: AGB
Hinweis
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich; sie sind bei der Offertstellung dem Auftraggeber zur Kenntnis zu bringen. Sehr kundenfreundlich sind bei uns die Bedingungen für Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und Daten. Im Interesse des Druckers sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben.
Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise ab Lieferfirma, zuzüglich MwSt. und Transportkosten. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Der Drucker kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist der Drucker berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen vereinbarungsgemäss beim Drucker eintreffen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche der Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für eventuell entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Urheberrechte/Nutzungsrechte
Der Auftraggeber sichert dem Hersteller zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen persönlichkeits- und urheberrechtlichen Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Daten erworben hat und sie auf den Hersteller übertragen darf.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber des Druckers. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % des bestellten Quantums können ohne anderslaute Vereinbarung nicht beanstandet werden. Fakturiert wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Auflagenreduzierung
Ist die Papierfabrikation nicht mehr zu ändern, so kann der Drucker einen Teil der Kosten (Differenz zum Altpapier) verrechnen.
Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Untenstehende Haftungsbeschränkungen bleiben vorbehalten.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.
Mailings
Für die Einhaltung der postalischen Bedingungen eines Mailings ist der Auftraggeber verantwortlich. Portokosten, welche nicht direkt auf dem Post-Konto des Absenders belastet werden können, sind MwSt.-pflichtig.
Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällig weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994 gegenüber dem Endverbraucher, wegbedungen.
Mitwirkungs- und Kontrollpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Kommt der Auftraggeber vorbeschriebenen Mitwirkungs- und Kontrollpflichten nicht nach, entfällt jede Haftung des Druckers. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Filme, Dateien oder Druckplatten ab, so trägt er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innert 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.
Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und Daten
Dort, wo der Drucker die ganze Druckvorstufe erstellt, erhält der Auftraggeber die von ihm angelieferten Arbeitsunterlagen nach Abschluss des Auftrages zurück. Dort, wo digitale Daten angeliefert werden und der Drucker nur letzte Korrekturen vornimmt, erhält der Auftraggeber die angelieferten Datenträger zurück. Die Enddaten, mit denen gedruckt wurde sind Eigentum des Auftraggebers, sie werden bei uns intern für drei Jahre archiviert und auf Wunsch kostenlos ausgeliefert. Dies ist ein für den Auftraggeber kostenloser spezieller Service. Gewähr auf Vollständigkeit der Daten übernimmt der Drucker nur bei Aufträgen, wo dieser die komplette Druckvorstufe erstellt hat. Bei Datenhandling liegt das Risiko beim Auftraggeber, auch für höhere Gewalt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Parteien ist Dielsdorf. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung der AGB
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Druckerei Kyburz AG
8157 Dielsdorf, Oktober 2012